Umwelt
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
gemäß ArbSchG §5
Seit 2013 schreibt der Gesetzgeber im Arbeitsschutzgesetz §5 die Evaluation der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz vor. Wir sind darauf spezialisiert diese Gefährdungsbeurteilung für Sie betriebsspezifisch zu erstellen und anhand der für Sie aufbereiteten Belastungsprofile pro Tätigkeit bedarfsgerechte Maßnahmen zur Belastungsreduktion abzuleiten und zu begleiten. Dazu stehen uns verschiedene Verfahren zur Verfügung, die von Arbeitsplatzanalysen über Interviewverfahren bis hin zur Mitarbeiterbefragung (online oder paper-pencil) flexibel kombinierbar sind.
ABS Gruppe – ein moderiertes Gruppen-Interview:
Dank unsere Fach- und Mothodenkompetenz sowie zertifizierter Qualifizierung setzten wir insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erfolgreich das ebenfalls von der humanware GmbH in Wien entwickelte moderierte Gruppen-Interview-Verfahren ABS Gruppe ein.
Im Rahmen eines mehrstündigen Workshops pro Tätigkeitsgruppe werden dabei die psychisch wirksamen Arbeitsbedingungen anhand der Skalen Arbeitsmerkmale, Organisationskultur, Arbeitsumgebung und Arbeitszeit sowie Arbeitsabläufe bewertet, Belastungsschwerpunkte konkretisiert und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen erarbeitet.
Auf Basis der Ergebnisse erstellen wir somit unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Prioritäten effizient und effektiv für Sie die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz gemäß ArbSchG §5.
Die zugrunde liegende ABS–Arbeits-Bewertungs-Skala (Prinkel, Molnar & Friesenbichler, 2012) erfüllt die erforderlichen Standards wissenschaftlicher Testkonstruktion.